BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN

Beglaubigte Übersetzungen sind bei amtlichen Dokumenten erforderlich, die den Behörden oder anderen öffentlichen Einrichtungen vorgelegt werden. Dabei bestätigt der Gerichtsdolmetscher mit seiner Beglaubigungsklausel, seinem Amtssiegel und seiner Unterschrift die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original.

AUFTRAGSABWICKLUNG

  • Sie schicken mir eine Anfrage per EXPRESSANGEBOT und laden Ihre Unterlagen über eine verschlüsselte Verbindung hoch. Sie können Ihre Unterlagen aber auch persönlich abgeben oder mir per Mail oder auf dem Postweg zukommen lassen.
  • Nach dem Erhalt Ihrer Unterlagen ergeht an Sie umgehend ein verbindliches Angebot.
  • Sobald Sie das Angebot per Mail bestätigen, beginnt die Bearbeitung Ihrer Unterlagen.
  • Sie können die Unterlagen persönlich abholen oder erhalten sie per Post an eine von Ihnen angegebene Adresse im In- oder Ausland. Wenn es eilt, dann kann Ihnen das Dokument vorab eingescannt per Mail geschickt werden.
  • Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung, in bar oder mit Kreditkarte.

FAQ

1. WIE UNTERSCHEIDET SICH EINE GEWÖHNLICHE ÜBERSETZUNG VON EINER BEGLAUBIGTEN?

Eine beglaubigte Urkunde besteht aus dem Originaldokument (oder einer beglaubigten Kopie des Originaldokuments) und der Übersetzung, die mit dem Ausgangstext inhaltlich und formal identisch ist. Beide Dokumente sind miteinander verbunden und werden mit einer Beglaubigungsklausel, der Unterschrift und dem Rundstempel des Gerichtsdolmetschers versehen. Der Gerichtsdolmetscher haftet dafür, dass die Übersetzung mit dem Original identisch ist.

2. BENÖTIGE ICH FÜR EINE BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG DAS ORIGINAL?

Das Original benötigen Sie in der Regel nicht, da es mit der Übersetzung gelocht und verbunden werden müsste. In diesem Fall könnten Sie es danach nicht für andere Zwecke verwenden.
Für eine beglaubigte Übersetzung genügt eine Kopie, manchmal muss sie vor der Übersetzung von einer Verwaltungsstelle oder einem Notar beglaubigt oder bei Gericht mit einer Apostille versehen werden. Informieren Sie sich bitte vor der Auftragsvergabe, was Sie tatsächlich benötigen. Sie können aber auch mit einem Mobiltelefon eine Kopie des Dokuments anfertigen. Dafür steht Ihnen OFFICE LENS zur Verfügung, eine App, die Sie problemlos herunterladen können. Dieses Bild können Sie mir per E-Mail zukommen lassen.

3. WELCHE DOKUMENTE MÜSSEN BEGLAUBIGT WERDEN?

Unterlagen, die bei staatlichen Stellen einreichen oder Dokumente, die Sie für das Studium oder für die Beschäftigung im Ausland benötigen, müssen beglaubigt werden. Dazu gehören folgende Urkunden:

 

  • Export-Import-Papiere
  • Versicherungspolizzen
  • Schlussrechnungen und Bilanzen
  • Grundbuchauszüge
  • Fahrzeugscheine
  • Konformitätsbescheinigungen (COC)
  • Geburtsurkunden
  • Hochzeitspapiere
  • Ehefahigkeitsbescheinigungen
  • Scheidungsbeschlüsse
  • Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse
  • An-/Abmeldung des ständigen/vorübergehenden Wohnsitzes
  • Reisepässe/Personalausweise
  • Referenzen von Arbeitgebern
  • Steuerunterlagen
  • Führerscheine
  • Diplome und Zeugnisse der Abschlussprüfungen
  • Urkunden aller Art
  • Führungszeugnisse
  • Urteile
  • Kontoauszüge
  • Rechnungen
  • Verträge (Arbeits-, Miet-, Kaufverträge etc.)
  • Vollmachten
  • Arztbriefe/Befunde
  • Juristische Unterlagen
  • Firmenbuchauszüge
  • Polizeiberichte
  • Gutachten
  • Beglaubigte Abschriften
  • Firmengründungspapiere

4. BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN PER MAIL ERHALTEN? GEHT DAS?

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine schriftliche Übersetzung, daher kann sie nicht per E-Mail versandt werden. Es ist jedoch eine persönliche Abholung oder der Versand an eine beliebige Adresse in Slowenien oder im Ausland möglich. Wenn Sie es ganz eilig haben, können die Scans auch vorab per E-Mail zur Ansicht verschickt werden.

5. WIE SIEHT ES MIT ANDEREN SPRACHKOMBINATIONEN AUS?

Ich fertige ausschließlich beglaubigte Übersetzungen der Sprachkombination Slowenisch – Deutsch und Deutsch – Slowenisch an. Wenn Sie beglaubigte Urkunden anderer Sprachkombinationen oder auch nicht beglaubigte Übersetzungen benötigen, wenden Sie sich bitte an: translations@adriatranslationsl.at

6. WAS BEGLAUBIGT EIN NOTAR (EINE VERWALTUNGSBEHÖRDE, DAS GERICHT) UND WAS BEGLAUBIGT EIN GERICHTSDOLMETSCHER

Der Notar oder die Verwaltungsbehörde beglaubigt die Echtheit der KOPIE der Urkunde, z. B. dass Ihre Kopie in slowenischer Sprache tatsächlich dem slowenischen Original entspricht. Wenn die Echtheit einer Kopie des Originaldokuments von einem Gericht bestätigt wird, nennt man diese Bescheinigung Apostille.

Der Gerichtsdolmetscher hingegen beglaubigt, dass die Übersetzung in der Fremdsprache mit dem Dokument in slowenischer Sprache identisch ist. Dabei übersetzt er auch die notarielle oder behördliche Beglaubigung oder das Apostille.

Wo kann ich eine Kopie des Originals in slowenischer Sprache beglaubigen lassen?

Beglaubigungen von Kopien des Originals sind bei der Verwaltungsbehörde, beim Notar oder am Gericht möglich. Für die Übersetzung wird eine Kopie verwendet, um das Original nicht zu beschädigen.

HABEN SIE NOCH FRAGEN?

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