Gerichtsdolmetscherin & Übersetzerin für Deutsch-Slowenisch.
Meine langjährige Erfahrung ist ein Garant für präzise und zuverlässige gerichtlich beglaubigte Übersetzungen, die in der gesamten Europäischen Union rechtlich anerkannt sind und den höchsten Standards im Bereich des gerichtlichen Übersetzens entsprechen.
Ich bin Gerichtsdolmetscherin & Übersetzerin für Deutsch–Slowenisch, offiziell ernannt vom Justizministerium der Republik Slowenien.
Ganz gleich, welche Anforderungen Sie an beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche haben – ich unterstütze Sie mit fachlicher Kompetenz und einem hohen Qualitätsanspruch, insbesondere in den Bereichen Recht, Medizin und Wirtschaft.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und sichern Sie sich die beste Lösung im Bereich der gerichtlich beglaubigten Übersetzungen für Deutsch–Slowenisch.


REFERENZEN
- UNI Wien/A, Diplomatische Akademie, Postgraduate Studies, „Interdisziplinäre Balkanstudien“ (M.A.)
- Verleihung der Lizenz des Verbandes der wissenschaftlichen und technischen Übersetzer (DZTPS) „Geprüfte Fachübersetzerin“
- Bestellung als Gerichtlich zertifizierte und allgemein beeidete Dolmetscherin für Deutsch und Slowenisch (SLV) durch das Justizministerium der Republik Slowenien
- UNI Ljubljana/SLV, Philosophische Fakultät, Deutsche Sprache und Literatur (M.A.)
- Pädagogische Akademie Maribor/SLV, Lehramt, Englisch und Deutsch
- Wirtschaftskundliches Bundesrealgymnasium, Baden/Wien
Ich bin spezialisiert auf die Fachbereiche Recht, Wirtschaft, Finanzen und Medizin. Durch kontinuierliche Weiterbildung sowie die Teilnahme an Fachseminaren und Konferenzen in Slowenien und im Ausland halte ich mein Fachwissen stets auf dem neuesten Stand.
- SIST ISO 20288:2019 – Dolmetschen in Rechtswesen
Diese Norm regelt die Grundlagen und Vorgehensweisen für Dolmetschdienstleistungen im Rechtswesen sowie die Kompetenzen der Dolmetscher. Sie beschreibt die Qualifikationen von Dolmetschern im Rechtswesen, ihre sprachlichen, interkulturellen und technischen Kompetenzen.
- ISO 18587 – Posteditieren
Es handelt sich um eine Norm, mit deren Hilfe maschinell erstellte Übersetzungen bearbeitet werden und eine hohe Qualität gewährleistet wird. Die DIN EN ISO 18587 bestätigt die Kompetenz als Übersetzungsdienstleister bei der Projektvorbereitung, dem Produktionsprozess und der Nachbearbeitung.
Damit Ihre Aufträge rasch und einwandfrei bearbeitet werden, verwende ich bei meiner Tätigkeit die neueste Software, u.a.:
- SDL Trados Studio Professional 2024
- SDL Trados GroupShare
- SDL Trados Studio Freelance Plus – Trados Live Essential Freelance 2021
Hinzu kommen Programme zur Qualitätskontrolle, Software zur Aufdeckung von Formfehlern, Inkonsistenzen und Programme für die Terminologieprüfung, was in den Bereichen Recht, Medizin und Technik ganz besonders wichtig ist.
Diese Software gewährleistet die optimale Terminologiekonsistenz, weil in der TM (Translations Memory) alle bisher übersetzten und bestätigten Ausdrücke für deren spätere Verwendung gespeichert sind. Diese sind den jeweiligen Klienten/Fachbereichen/Projekten individuell zugeordnet und können jederzeit abgerufen werden. Davon profitieren die Kunden, weil dadurch der Zeitaufwand bei Folgeaufträgen erheblich geringer sein kann.
GÜLTIGKEIT VON BEGLAUBIGTEN ÜBERSETZUNGEN IN DER EU
Gemäß der VERORDNUNG (EU) 2016/1191 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union, Art. 6, Pkt. 2, wird eine beglaubigte Übersetzung, die von einer Person angefertigt wurde, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats dazu qualifiziert ist, in allen Mitgliedstaaten angenommen.